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不法行為法における責任原理の多元性の意義とその関係性の検討(2)―墺法・独法からの示唆を基に
https://chuo-u.repo.nii.ac.jp/records/16731
https://chuo-u.repo.nii.ac.jp/records/167313ee454a6-6267-42f0-8c24-bc8e62c69cfd
名前 / ファイル | ライセンス | アクション |
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本文を見る (1.2 MB)
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Item type | 紀要論文 / Departmental Bulletin Paper(1) | |||||
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公開日 | 2022-10-07 | |||||
タイトル | ||||||
タイトル | 不法行為法における責任原理の多元性の意義とその関係性の検討(2)―墺法・独法からの示唆を基に | |||||
言語 | ||||||
言語 | jpn | |||||
キーワード | ||||||
主題Scheme | Other | |||||
主題 | 過失責任 | |||||
キーワード | ||||||
主題Scheme | Other | |||||
主題 | 危険責任 | |||||
キーワード | ||||||
主題Scheme | Other | |||||
主題 | 企業責任 | |||||
キーワード | ||||||
主題Scheme | Other | |||||
主題 | 使用者責任 | |||||
キーワード | ||||||
主題Scheme | Other | |||||
主題 | 土地工作物責任 | |||||
キーワード | ||||||
主題Scheme | Other | |||||
主題 | 動物保有者責任 | |||||
キーワード | ||||||
主題Scheme | Other | |||||
主題 | AI | |||||
キーワード | ||||||
主題Scheme | Other | |||||
主題 | ドイツ法 | |||||
キーワード | ||||||
主題Scheme | Other | |||||
主題 | オーストリア法 | |||||
資源タイプ | ||||||
資源タイプ識別子 | http://purl.org/coar/resource_type/c_6501 | |||||
資源タイプ | departmental bulletin paper | |||||
その他(別言語等)のタイトル | ||||||
その他のタイトル | Eine Überlegung über das Wesen des Pluralismus von Haftungsprinzipien und ihre Beziehungen im japanischen Deliktsrecht: Andeutung von dem österreichischen und deutschen Recht (2) | |||||
著者 |
前田, 太朗
× 前田, 太朗 |
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著者別名(英) | ||||||
識別子Scheme | WEKO | |||||
識別子 | 50606 | |||||
姓名 | MAEDA, Taro | |||||
言語 | en | |||||
抄録 | ||||||
内容記述タイプ | Abstract | |||||
内容記述 | In diesem Aufsatz wird es auf der Grundlage der Ergebnisse der Rechtsvergleichung im vorangegangenen Aufsatz klargestellt, dass die Gefährdungshaftung auf der “besonderen Gefahr” beruht und dass es sich um ein Zurechnungsprinzip handelt, das in der Lage hat, auf der Ebene der Rechtspraxis breit angewandt zu warden. Darüber hinaus ist die Gefährdungshaftung nicht nur auf die Ebene der Rechtspraxis funktioniert, sondern kann auch erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsdogmatik des Deliktsrechts haben. Mit anderen Worten, die besondere deliktsrechtliche Vorschriften wurden als Zwischenhaftung oder verschuldensunabhängige Haftung verstanden, und wie die Tatsache nahelegt, dass der Ansatz der Rechtfertigung einer strengeren Haftung in Form der vergeltenden Haftung und der Gefärdungshaftung übernommen wurde, wurde das Verständnis angenommen, dass diese Rechtsvorschriften und Rechtssysteme der Gefährdungshaftung nahe stehen und mit ihr verbunden sind. Als Prämisse gilt es zunächst Folgendes zu bestätigen. Zunächst ist zu bestätigen, dass es sich bei der Gefahr, um die es bei der Gefährdungshaftung geht, auf eine “besondere Gefahr” legen muss, was bedeutet, dass es sich um eine regelmäßige, allgemeine und abstrakte Gefahr handelt, während es sich bei der Gefahr, um die es bei den besonderen deliktsrechtlichen Vorschriftenen und Rechtssystemen geht, um eine Gefahr handelt, die sich von derjenigen der Gefährdungshaftung unterscheidet. Dies liegt daran, dass das Niveau der zu disziplinierenden Gefahr selbst in beiden Systemen unterschiedlich ist. Die “Denkensgüte” der Gefährdungshaftung sind aber nicht völlig unabhängig voneinander,denn sie haben alle die Gefahr gemeinsam, und man kann davon ausgehen, dass die “Denkensgüte“ der Gefährdungshaftung eine interpretierende Wirkung auf diese besonderen deliktsrechtlichen Vorschriften und Rechtssystem haben. Wichtig ist dabei als Denkensgüte der Gefährdungshaftung nicht nur, dass die Intensität der Gefahr eine Gefährdungshaftung rechtfertigt, sondern auch, dass wir uns der Gefahrenqualität, also der Begründung für die Auferlegung der Gefährdungshaftung, bewusst sind. Auf der Grundlage dieser Überlegungen sollten wir uns bei der Betrachtung der Vorschriften und Rechtssysteme für besondere Delikte der Perspektive bewusst sein, dass wir das Zurechnungsprinzip, das jeder Vorschrift und jedem Rechtssystem entspricht, analysieren und rechtfertigen müssen, und zwar auf der Grundlage der Art der Begründung, mit der die Auferlegung der Verantwortlichkeit für das Haftungssubjekt in jeder Vorschrift und jedem Rechtssystem gerechtfertigt wird. Ausgehend von diesem Gesichtspunkt habe ich die Zurechnungsprinzipien im japanischen Deliktsrecht geklärt, die besonderen Deliktsvorschriften und Rechtssysteme rechtfertigen, und mich auf die Anforderungen konzentriert, bei denen ein theoretischer Konflikt in der Auslegungstheorie jeder deliktsrechtlichen Vorschrift und jedes Rechtssystems besteht, und die Möglichkeit aufgezeigt, die Rechtsdogmatik und die Gesetzgebung gegebenenfalls zu organisieren. |
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書誌情報 |
中央ロー・ジャーナル en : Chuo Law Journal 巻 18, 号 4, p. 99-145, 発行日 2022-03-31 |
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出版者 | ||||||
出版者 | 中央ロー・ジャーナル編集委員会 | |||||
ISSN | ||||||
収録物識別子タイプ | ISSN | |||||
収録物識別子 | 1349-6239 | |||||
権利 | ||||||
権利情報 | この資料の著作権は、資料の著作者または学校法人中央大学に帰属します。著作権法が定める私的利用・引用を超える使用を希望される場合には、掲載誌発行部局へお問い合わせください。 | |||||
フォーマット | ||||||
内容記述タイプ | Other | |||||
内容記述 | application/pdf | |||||
著者版フラグ | ||||||
出版タイプ | VoR | |||||
出版タイプResource | http://purl.org/coar/version/c_970fb48d4fbd8a85 |