@article{oai:chuo-u.repo.nii.ac.jp:00017889, author = {前田, 太朗}, issue = {1}, journal = {中央ロー・ジャーナル, Chuo Law Journal}, month = {Jun}, note = {application/pdf, In diesem Aufsatz werden (i) die Rekonstruktion der deliktischen Haftung der juristischen Personen selbst und (ii) die Gründe für die Beweislastumkehr in besonderen Deliktsvorschriften untersucht. In Bezug auf den ersten Punkt wird die Lehre von der deliktischen Haftung der juristischen Personen kritisiert, weil es die Haftung verschärft und die Frage aufwirft, ob es möglich ist, das Verhalten einer juristischen Personen zu erfassen. Dieser Aufsatz betrachtet das Risiko der juristischen Personen selbst bei ihren eigenen unerlaubten Handlungen unter dem Gesichtspunkt des Organisationsrisikos und das Risiko der juristischen Person selbst bei ihren eigenen unerlaubten Handlungen unter dem Gesichtspunkt des Organisationsrisikos. Mit diesem Ansatz wird es versuchte, die Auferlegung der Haftung zu rechtfertigen. Durch die Anwendung eines Ansatzes, der zwischen dem Gegenstand der Verpflichtung und dem Gegenstand der Leistung in Bezug auf die Handlungen der juristischen Person unterscheidet, ist die Lehre von der Haftung der juristischen Personen möglich. In Bezug auf die Verlagerung der Beweislast für Fahrlässigkeit wird es von das österreichischen Recht angedeutet, dass die Intensität des Risikos die Beweislast für Fahrlässigkeit des Subjektes in besonderen Deliktsvorschrifte verlagert werden sollte.Die Verlagerung der Beweislast für den Kausalzusammenhang ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Inhalt der Verpflichtung eine Garantie für das Ergebnis darstellt, und zwar auch in dem Maße, dass die Kausalkette verhindert wird. Da es sich bei diesem Aufsatz um den letzten einer Reihe von Artikeln und um eine Zusammenfassung der bisherigen Forschungsarbeiten des Autors handelt, werden auch einige künftige Themen aufgezeigt.}, pages = {65--92}, title = {不法行為法における責任原理の多元性の意義とその関係性の検討(3・完) ―墺法・独法からの示唆を基に―}, volume = {19}, year = {2022}, yomi = {マエダ, タロウ} }